Krypto Steuer 2027: Haltefrist für Kryptogewinne soll fallen
Auf einen Blick
- Ein Gesetzentwurf des Finanzministeriums sieht vor, Kryptogewinne ab 2027 unabhängig von der Haltedauer zu besteuern.
- Geplant sind 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Bis 31. Dezember 2026 gekaufte Token sollen nach einem Jahr Haltedauer weiterhin steuerfrei verkauft werden können.
- Fehlen Kaufnachweise, soll das Finanzamt die Hälfte des Verkaufserlöses als Steuergrundlage ansetzen dürfen.
- Das Ministerium erwartet Steuereinnahmen von 160 Millionen Euro 2028 und 350 Millionen Euro 2030.
Tendenzometer
TrefferquoteDie ab 2027 geplante Steuerpflicht könnte Verkäufe von Neubeständen auslösen und den Kurs belasten.
Das Finanzministerium erwartet 160 Mio. Euro für 2028 und 350 Mio. Euro für 2030.
Was heißt das für Anleger?
Wer Kryptowerte besitzt, sollte den Gesetzentwurf im Blick behalten, denn ab 2027 könnten Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Bis 31. Dezember 2026 angeschaffte Token sollen dagegen einen Bestandsschutz erhalten. Für Käufe kurz vor dem Stichtag würde die einjährige Frist jedoch normal weiterlaufen. Da es sich noch um einen Entwurf handelt, ist offen, in welcher Form die Regeln am Ende gelten.
Konkrete Tipps für AnlegerFür viele Bitcoin-Besitzer in Deutschland war die Rechnung bisher einfach: Wer seine Coins länger als ein Jahr behielt, durfte Kursgewinne beim Verkauf behalten, ohne dass das Finanzamt mitverdiente. Diese Sonderstellung soll nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums enden. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Gewinne aus Kryptogeschäften ab 2027 grundsätzlich steuerpflichtig werden – ganz gleich, wie lange Anleger ihre Token gehalten haben.
Krypto Steuer 2027: Was der Gesetzentwurf vorsieht
Kern der geplanten Reform ist der Wegfall der sogenannten Spekulationsfrist. Gemeint ist die einjährige Haltedauer, nach der Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten bislang in der Regel steuerfrei blieben. Künftig sollen solche Gewinne ähnlich behandelt werden wie Erträge aus Aktien. Konkret soll die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig werden – eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die nicht vom persönlichen Einkommen abhängt. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und, falls Sie Kirchenmitglied sind, die Kirchensteuer. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Erfasst wären nach dem Entwurf Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Kryptowerten. Wichtig ist allerdings: Noch handelt es sich um einen Entwurf. Ob und in welcher Form die neue Krypto Steuer 2027 tatsächlich kommt, entscheidet sich erst im Gesetzgebungsverfahren.
Bestandsschutz: Was für bereits gekaufte Bitcoin und Ether gilt
Für Anleger, die schon heute Kryptowerte besitzen, enthält der Entwurf eine wichtige Einschränkung. Token, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft werden, sollen Bestandsschutz erhalten. Für sie gilt die bisherige Logik weiter: Wer sie nach Ablauf der einjährigen Frist mit Gewinn verkauft, muss auch künftig keine Steuer darauf zahlen.
Daraus folgt aber auch: Bei Token, die erst kurz vor dem Stichtag gekauft werden, läuft die Jahresfrist ganz normal weiter. Wer zum Beispiel im Dezember 2026 kauft, müsste nach den geplanten Regeln bis Dezember 2027 warten, um einen Gewinn steuerfrei mitzunehmen. Erst Käufe ab dem Jahreswechsel fielen vollständig unter das neue System.
Warum das Finanzministerium die Regel ändern will
Das Ministerium unter Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) begründet die Reform mit Gleichbehandlung. Kryptowerte hätten sich zunehmend zu einer Form der privaten Geldanlage entwickelt, heißt es sinngemäß in dem Entwurf, über den das Handelsblatt berichtete. Ihr Sonderstatus gegenüber anderen Kapitalerträgen, etwa aus Aktiengeschäften, solle deshalb wegfallen. Aus dem Ministerium hieß es zudem, es sei ungerecht, Arbeitseinkommen und Kapitalerträge zu besteuern, Gewinne aus Spekulationen mit Kryptowerten aber weitgehend steuerfrei zu lassen.
Auch für den Staatshaushalt spielt die Reform eine Rolle. Das Finanzministerium rechnet für das Jahr 2028 mit einem Steueraufkommen von 160 Millionen Euro. Bis 2030 sollen die Einnahmen auf 350 Millionen Euro steigen.
Lückenlose Dokumentation wird wichtiger
Weil mit der geplanten Krypto Steuer 2027 zwei Regelwerke nebeneinander gelten könnten – das alte für Bestände bis Ende 2026, das neue für spätere Käufe –, kommt es stärker als bisher darauf an, jeden Token eindeutig zuordnen zu können. Der BVL empfiehlt Krypto-Anlegern deshalb, Alt- und Neubestände in getrennten Wallets zu führen. Eine Wallet ist eine Art digitale Geldbörse, in der Kryptowerte verwahrt werden. Die eine Wallet wäre für Coins gedacht, die vor dem Jahreswechsel gekauft wurden, die andere für alle späteren Käufe.
Zu jedem Kauf sollten laut BVL folgende Angaben festgehalten werden:
- der Zeitpunkt der Anschaffung,
- die Anschaffungskosten, also der gezahlte Kaufpreis,
- Übertragungen zwischen verschiedenen Wallets,
- die vollständige Kette der Transaktionen.
Nur mit diesen Daten lässt sich später belegen, ob ein verkaufter Token zum steuerfreien Altbestand oder zum steuerpflichtigen Neubestand gehört. Fehlen die Nachweise, droht ein Nachteil: Das Finanzamt soll dann die Hälfte der Verkaufserlöse als Grundlage für die Besteuerung ansetzen dürfen. Das kann ungünstig sein, wenn der tatsächliche Gewinn niedriger ausgefallen ist.
Was können deutsche Privatanleger konkret tun?
- Kaufbelege sauber sichern. Zeitpunkt, Anschaffungskosten und alle Transaktionen lückenlos dokumentieren. Fehlen Nachweise, könnte das Finanzamt pauschal die Hälfte des Verkaufserlöses ansetzen.
- Altbestände getrennt führen. Coins vor dem Jahreswechsel und spätere Käufe nach Möglichkeit in getrennten Wallets verwahren. So lässt sich später eindeutig zuordnen, welche Regel gilt.
- Steuerfolgen früh einplanen. Vor Verkäufen die mögliche Abgeltungsteuer mit Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer einkalkulieren. Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens regelmäßig prüfen.
Chancen
- Bestandsschutz: Vor 2027 gekaufte Token bleiben nach einem Jahr weiterhin steuerfrei verkäuflich.
- Getrennte Wallets erleichtern den Nachweis und können die pauschale Hälfte-Regel vermeiden.
Risiken
- Neue Käufe ab 2027 könnten mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer belastet werden.
- Fehlende Kaufnachweise erlauben dem Finanzamt, die Hälfte des Verkaufserlöses als Grundlage anzusetzen.
- Käufe kurz vor dem Stichtag laufen eine Jahresfrist normal weiter und könnten später steuerpflichtig werden.
Kennzahlen
| Geplante Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne ab 2027 | 25 Prozent |
| Stichtag für den Bestandsschutz von Altbeständen | 31. Dezember 2026 |
| Erwartetes Steueraufkommen 2028 | 160 Millionen Euro |
| Erwartetes Steueraufkommen 2030 | 350 Millionen Euro |
Termin
Stichtag: Bis zu diesem Datum angeschaffte Kryptowerte sollen nach dem Gesetzentwurf Bestandsschutz erhalten.Donnerstag, 31. Dezember 2026